Gesetzbuch für Rechtsanwälte GBfR

Gesetzbuch für Rechtsanwälte des Staates San Andreas

Dieses Gesetzbuch regelt die grundlegenden Rechte und Pflichten von Rechtsanwälten im Staat San Andreas. Es tritt mit seiner Verkündung in Kraft und gilt für alle Rechtsanwälte, die in diesem Staat tätig sind. Anpassungen und Ergänzungen dieses Gesetzbuchs können durch den Justizminister oder die gesetzgebende Instanz des Staates San Andreas vorgenommen werden.


Teil 1: Pflichten der Rechtsanwälte

§1 Pflicht zur Verschwiegenheit

Ein Rechtsanwalt ist verpflichtet, alle Informationen, die ihm im Rahmen seiner beruflichen Tätigkeit anvertraut werden, geheim zu halten. Diese Pflicht gilt auch nach Beendigung des Mandats.

§2 Pflicht zur gewissenhaften Beratung

Ein Rechtsanwalt hat seine Mandanten stets gewissenhaft zu beraten und über die rechtlichen und tatsächlichen Risiken des Verfahrens aufzuklären.

§3 Pflicht zur ordnungsgemäßen Vertretung

Ein Rechtsanwalt ist verpflichtet, seine Mandanten vor Gericht und in außergerichtlichen Angelegenheiten ordnungsgemäß und im besten Interesse des Mandanten zu vertreten.

§4 Pflicht zur Annahme von Mandanten

Ein Rechtsanwalt darf die Annahme eines Mandats nur ablehnen, wenn ein Interessenkonflikt besteht oder die Genehmigung durch den Justizminister oder die zweite Instanz erforderlich ist.

§5 Pflicht zur Fortbildung

Ein Rechtsanwalt ist verpflichtet, sich regelmäßig fortzubilden, um die Qualität seiner Beratung und Vertretung sicherzustellen.

§6 Pflicht zur Aktenführung

Ein Rechtsanwalt ist verpflichtet, über jede Angelegenheit, die ihm anvertraut wird, eine ordnungsgemäße Akte zu führen und diese mindestens fünf Jahre aufzubewahren.

§7 Pflicht zur Wahrung der Interessen des Mandanten

Ein Rechtsanwalt ist verpflichtet, die Interessen seiner Mandanten mit aller Sorgfalt und unter Beachtung der geltenden Gesetze zu wahren.

§8 Pflicht zur Offenlegung von Interessenkonflikten

Ein Rechtsanwalt muss seine Mandanten über bestehende oder potenzielle Interessenkonflikte unverzüglich informieren und gegebenenfalls das Mandat niederlegen.

§9 Pflicht zur Akteneinsicht im Sinne des Mandanten

Ein Rechtsanwalt hat das eingeschränkte Recht auf Akteneinsicht, wobei er nur die Dokumente einsehen darf, die für die Verteidigung seines Mandanten notwendig sind. Das Gericht behält die Kontrolle über den Umfang der Akteneinsicht. Anträge müssen bei der Staatsanwaltschaft eingereicht und durch einen Richter genehmigt werden.

§10 Pflicht zur Einhaltung von Fristen

Ein Rechtsanwalt ist verpflichtet, alle gesetzlichen und gerichtlichen Fristen einzuhalten, um die Rechte seines Mandanten zu wahren.


Teil 2: Rechte der Rechtsanwälte

§11 Recht auf Akteneinsicht

Ein Rechtsanwalt hat das Recht auf Akteneinsicht, um die bestmögliche Verteidigung seines Mandanten sicherzustellen, jedoch unter der Aufsicht des Gerichts und in dem Umfang, der zur Erfüllung seiner Pflichten notwendig ist.

§12 Recht auf freie Mandatswahl

Ein Rechtsanwalt hat das Recht, Mandate nach eigenem Ermessen anzunehmen oder abzulehnen, sofern kein gesetzlicher Hinderungsgrund besteht.

§13 Recht auf Vergütung

Ein Rechtsanwalt hat das Recht auf eine angemessene Vergütung für seine Leistungen, die in einem schriftlichen Vertrag mit dem Mandanten festgelegt wird. Die Vergütung richtet sich nach der Art der erbrachten Leistung und wird wie folgt festgelegt:

  1. Beratungsgespräch

    • Erstberatung (bis 30 Minuten): $525

    • Jedes weitere Beratungsgespräch (pro Stunde): $1.050

  2. Vertretung in außergerichtlichen Angelegenheiten

    • Erstellung von Verträgen und Dokumenten: $1.575 - $5.250 (je nach Komplexität)

    • Außergerichtliche Verhandlungen: $2.100 - $10.500 (je nach Dauer und Schwierigkeitsgrad)

  3. Vertretung in gerichtlichen Verfahren

  • Strafsachen:

  • Verfahren mit geringer Komplexität: $10.500 - $21.000

  • Verfahren mit mittlerer Komplexität: $21.000 - $52.500

  • Verfahren mit hoher Komplexität: $52.500 - $105.000

  • Zivilsachen:

  • Verfahren mit geringer Komplexität: $5.250 - $15.750

  • Verfahren mit mittlerer Komplexität: $15.750 - $31.500

  • Verfahren mit hoher Komplexität: $31.500 - $78.750

  1. Rechtsgutachten und Stellungnahmen

  • Kurzes Gutachten (bis 5 Seiten): $2.625

  • Ausführliches Gutachten (mehr als 5 Seiten): $5.250 - $10.500 (je nach Umfang und Komplexität)

  1. Notdienste und Eilfälle

  • Notdiensteinsätze außerhalb der regulären Arbeitszeiten: $2.100 zusätzlich zur regulären Vergütung

  • Eilverfahren: $5.250 - $15.750 zusätzlich zur regulären Vergütung, je nach Dringlichkeit und Aufwand

  • Hinweis: Die angegebenen Beträge verstehen sich als Richtwerte und dem Satz für vom Gericht berufene Strafverteidiger. Die tatsächliche Vergütung kann je nach individuellem Fall, Umfang der Tätigkeit und Vereinbarung zwischen Rechtsanwalt und Mandant abweichen.

§14 Recht auf Mandatsniederlegung

Ein Rechtsanwalt hat das Recht, ein Mandat niederzulegen, wenn die Fortführung des Mandats unzumutbar wird, etwa aufgrund von Vertrauensverlust oder unzureichender Kooperation des Mandanten.

§15 Recht auf Teilnahme an Fortbildungen

Ein Rechtsanwalt hat das Recht, an anerkannten Fortbildungen teilzunehmen, um seine berufliche Qualifikation zu erhalten und zu verbessern.

§16 Recht auf Vertretung durch Kollegen

Ein Rechtsanwalt hat das Recht, sich in seiner Abwesenheit von einem anderen qualifizierten Rechtsanwalt vertreten zu lassen.

§17 Recht auf Unterstützung durch Fachkräfte

Ein Rechtsanwalt hat das Recht, zur Erfüllung seiner Aufgaben Fachkräfte, wie etwa Gutachter oder Ermittler, hinzuzuziehen.

§18 Recht auf Teilnahme an Verhandlungen

Ein Rechtsanwalt hat das Recht, an allen Verhandlungen teilzunehmen, die seinen Mandanten betreffen, und dort das Wort zu ergreifen.

§19 Recht auf Rückgriff auf Fachliteratur und Datenbanken

Ein Rechtsanwalt hat das Recht, auf juristische Fachliteratur und Datenbanken zuzugreifen, um seine Mandanten bestmöglich zu beraten und zu vertreten.

§20 Recht auf Schutz vor unrechtmäßigen Sanktionen

Ein Rechtsanwalt hat das Recht auf Schutz vor unrechtmäßigen Sanktionen oder Eingriffen in seine berufliche Tätigkeit, sofern er seine Pflichten gewissenhaft erfüllt.

§ 21 Verteidigerrechte gegenüber der Exekutive

(1) Rechte der Anwälte im Umgang mit Mandanten in Verfahren Anwälte haben das uneingeschränkte Recht, ihre Mandanten vor allen staatlichen Stellen, insbesondere vor Polizei und Staatsanwaltschaft, zu vertreten. Die Exekutive ist verpflichtet, Anwälten jederzeit Zugang zu ihren Mandanten zu gewähren, sei es in Haft, während Ermittlungen oder im Rahmen von Vernehmungen. Jegliche Versuche, den Kontakt zwischen Anwalt und Mandant zu verzögern oder zu behindern, sind unzulässig.

(2) Zugang zu Unterlagen und Beweismitteln Anwälte haben das Recht, alle relevanten Akten und Beweismittel einzusehen, die für die Verteidigung ihres Mandanten erforderlich sind. Die Exekutive darf jedoch mit Zustimmung des Gerichts bestimmte Stellen schwärzen oder Unterlagen einbehalten, wenn dies aus Gründen der nationalen Sicherheit, zum Schutz von Zeugen oder zur Vermeidung erheblicher Gefahren erforderlich ist. Solche Maßnahmen müssen der Verteidigung unverzüglich mitgeteilt werden, wobei eine gerichtliche Überprüfung jederzeit möglich sein muss.

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