⚖️Strafgesetzbuch StGB
Allgemeine Bestimmungen
- Geltungsbereich
Dieses Strafgesetzbuch gilt für alle Bürger.
In diesem Gesetzbuch werden Strafbare Handlungen erläutert. Die Strafen sind im Kontext "Bis zu" zu verstehen.
- Strafverfolgung
Strafverfolgung obliegt den staatlichen Behörden von Los Santos.
Der Staat verfolgt automatisch nur schwere Straftaten , die erhebliche Auswirkungen auf die öffentliche Sicherheit haben. Leichtere Straftaten, wie kleinere Diebstähle oder Ordnungswidrigkeiten, werden nur nach Anzeige durch die betroffenen Personen von der Polizei oder Staatsanwaltschaft weiterverfolgt.
- Strafen
Die Strafen können von Geldstrafen über Sozialarbeit bis hin zu Haftstrafen reichen, abhängig von der Schwere des Vergehens.
Schwere Straftaten sind Vergehen, die besonders gravierend gegen das Gesetz verstoßen und in der Regel mit hohen Strafen wie langen Freiheitsstrafen oder hohen Geldbußen geahndet werden oder großen Personenschaden anrichten .
Es obliegt dem Gericht wie hoch die Strafe tatsächlich ausfällt.
- Vorsätzlich | Fahrlässig
Delikte können vorsätzlich oder fahrlässig verübt werden.
Vorsätzlich handelt ein Täter, wenn er wissentlich und willentlich vorgeht. Er weiß, was er tut, ist sich der Strafbarkeit seiner Handlung bewusst und will diese verwirklichen, indem er planmäßig vorgeht.
Fahrlässig handelt ein Täter, wenn er die Sorgfaltspflicht verletzt, die er nach den Umständen einhalten hätte müssen und dadurch einen Schaden verursacht. Es liegt keine Absicht oder Vorsatz vor, sondern eine unachtsame oder nachlässige Handlung oder Unterlassung.
§1 Versuch
Versuch begeht wer:
Die Strafdrohungen gegen vorsätzliches Handeln gelten nicht nur für die vollendete Tat, sondern auch für den Versuch und für jede Beteiligung an einem Versuch. Die Tat ist versucht, sobald der Täter seinen Entschluss gefasst hat, sie auszuführen.
§2 Mord
Ein Mord begeht eine Person wenn sie:
Eine andere Person vorsätzlich tötet, wird mit einer Freiheitsstrafe von bis zu 70 HE aber nicht unter 60 HE und einer Geldstrafe von bis zu 400.000$ aber nicht unter 200.000$ bestraft.
§3 Totschlag
Einen Totschlag begeht eine Person wenn sie:
In einer nach den Umständen entschuldbaren heftigen Gemütsbewegung oder unter großer seelischer Belastung tötet, wird mit einer Freiheitsstrafe von bis zu 70 HE aber nicht weniger als 40 HE und oder einer Geldstrafe von bis zu 200.000$ aber nicht unter 40.000$ bestraft.
§4 Notwehr
Notwehr begeht wer:
Bewiesen nicht rechtswidrig handelt, wer sich nur der Verteidigung bedient, die notwendig ist, um einen gegenwärtigen oder unmittelbar drohenden rechtswidrigen Angriff auf Leben, Gesundheit, körperliche Unversehrtheit, Freiheit oder Vermögen von sich oder einem anderen abzuwehren.
§5 Sachbeschädigung
Sachbeschädigung begeht wer:
Fremdes Eigentum beschädigt oder zerstört, wird mit einer Freiheitsstrafe von bis zu 3 HE und oder einer Geldstrafe von bis zu 5.000$ bestraft.
§6 Körperverletzung
Eine Körperverletzung begeht wer:
Eine andere Person körperlich misshandelt oder an der Gesundheit schädigt, wird mit einer Freiheitsstrafe von bis zu 25 HE und oder einer Geldstrafe von bis zu 25.000$ bestraft. Zivilrechtliche Ansprüche sind nicht mit inbegriffen.
§7 Schwere Körperverletzung
Eine schwere Körperverletzung begeht wer:
Eine Person schwer körperlich misshandelt oder an der Gesundheit schädigt, wird mit einer Freiheitsstrafe von bis zu 35 HE und oder einer Geldstrafe von bis zu 35.000$ bestraft.
§8 Fahrlässige Körperverletzung
Eine Fahrlässige Körperverletzung begeht wer:
Die nötige Sorgfalt ausser Acht lässt und dadurch eine andere Person verletzt, wird mit einer Freiheitsstrafe von bis zu 15 HE und oder einer Geldstrafe von bis zu 15.000$ bestraft.
§9 Unterlassene Hilfeleistung
Unterlassene Hilfeleistung begeht wer:
Bei einem Unglückfall oder einer gemeinen Gefahr oder Not nicht Hilfe leistet, wenn dies erforderlich und ihm den Umständen nach zuzumuten ist,
Bei einem Unglücksfall Einsatzkräfte bei deren Ausübung der Hilfe behindert oder blockiert .
wird mit einer Freiheitsstrafe von bis zu 10 HE und oder einer Geldstrafe von bis zu 75000$ bestraft.
§10 Üble Nachrede
Üble Nachrede begeht wer:
Wider besseren Wissens eine Tatsache behauptet, die den Ruf einer anderen Person verletzt und geeignet ist, diese Person in der öffentlichen Meinung herabzuwürdigen oder ihr nachteilig zu werden, wird mit einem Bußgeld und einer Haftstrafe belegt, wird mit einer Freiheitsstrafe von bis zu 15 HE und oder einer Geldstrafe von bis zu 10.000$ bestraft.
§11 Diskriminierung
Eine Diskriminierung begeht wer:
Gegen eine nationale, rassische, religiöse oder durch ihre ethnische Herkunft bestimmte Gruppe, gegen Teile der Bevölkerung oder gegen einen Einzelnen wegen dessen Zugehörigkeit zu einer vorbezeichneten Gruppe oder zu einem Teil der Bevölkerung zum Hass aufstachelt, zu Gewalt- oder Willkürmaßnahmen auffordert, wird mit einer Freiheitsstrafe von bis zu 30 HE und oder einer Geldstrafe von bis zu 175.000$ aber nicht unter 100.000$ bestraft.
§12 Nötigung
Eine Nötigung begeht wer:
Eine andere Person zu einer Handlung, Duldung oder Unterlassung durch Gewalt oder einer Drohung erzwingt, wird mit einer Freiheitsstrafe von bis zu 25 HE und oder einer Geldstrafe von bis zu 70.000$ bestraft.
§13 Bedrohung
Eine Bedrohung begeht wer:
Eine andere Person durch Worte, Schriften, Gesten oder auf andere Weise in Furcht versetzt, wird mit einer Freiheitsstrafe von bis zu 10 HE und oder einer Geldstrafe von bis zu 15.000$ bestraft.
§14 Betrug
Betrug begeht wer:
Durch Täuschung einen Vermögensvorteil erlangt, wird mit einer Freiheitsstrafe von bis zu 15 HE und oder einer Geldstrafe von bis zu 20.000$ bestraft.
§15 Erpressung
Eine Erpressung begeht wer:
Eine andere Person zu einer Handlung, Duldung oder Unterlassung durch Gewalt oder einer Drohung erzwingt, um sich oder dritten einen Vorteil zu verschaffen, wird mit einer Freiheitsstrafe von bis zu 30 HE und oder einer Geldstrafe von bis zu 80.000$ bestraft.
§16 Diebstahl
Diebstahl begeht wer:
Fremdes Eigentum unrechtmässig an sich nimmt, wird mit einer Freiheitsstrafe von bis zu 10 HE und oder einer Geldstrafe von bis zu 15.000$ bestraft.
§17 Schwerer Diebstahl
Einen Schweren Diebstahl begeht wer:
Unter erschwerenden Umständen z.B. Einbruch, Waffengebrauch oder bei besonders wertvollen Gegenständen einen Diebstahl begeht, wird mit einer Freiheitsstrafe von bis zu 30 HE und oder einer Geldstrafe von bis zu 75.000$ bestraft.
§18 Raub
Raub begeht wer:
Unter Anwendung von Gewalt oder Drohungen fremdes Eigentum an sich nimmt, wird mit einer Freiheitsstrafe von bis zu 25 HE und oder einer Geldstrafe von bis zu 50.000$ bestraft.
Unter Anwendung von Waffengewalt oder Drohungen fremdes Eigentum an sich nimmt , wird mit einer Freiheitsstrafe von bis zu 45 HE und oder einer Geldstrafe von bis zu 100.000$ bestraft.
§19 Mittäterschaft
Mittäterschaft begeht wer:
Wer eine Straftat mit mehreren oder einer Personen die als Täter wirken begeht.
Die Strafe richtet sich nach der für die Tat vorgesehenen Strafe; alle Mittäter werden als Täter bestraft.
§20 Anstiftung
Anstiftung begeht wer:
Vorsätzlich einen anderen zu dessen vorsätzlich begangenen rechtswidrigen Tat bestimmt hat. Die Strafe ergänzt die getätigte Straftat in vollem Umfang.
§21 Erpresserischer Menschenraub
Eine Entführung begeht wer:
Eine Person entführt oder sie an einen anderen Ort verbringt um einen bestimmten Zweck zu erreichen, wird mit einer Freiheitsstrafe von bis zu 55 HE aber nicht unter 40 HE und oder einer Geldstrafe von bis zu 150.000$ aber nicht unter 75.000$ bestraft.
§22 Freiheitsberaubung
Eine Freiheitsberaubung begeht wer:
Eine Person einsperrt oder diese auf eine andere Weise der Freiheit beraubt, wird mit einer Freiheitsstrafe von bis zu 25 HE und oder einer Geldstrafe von bis zu 30.000$ aber nicht unter 20.000$ bestraft.
§23 Gefangenenbefreiung
Gefangenenbefreiung begeht wer:
Einer Person durch Befreiung oder Unterstützung zur Flucht aus staatlichem Gewahrsam befreit oder verhilft.
Wer eine solche Person die sich auf der Flucht befindet, verborgen hält, wird mit einer Freiheitsstrafe von bis zu 30 HE und oder einer Geldstrafe von bis zu 125.000$ bestraft.
§24 Meineid
Meineid begeht wer:
Vor Gericht oder einer anderen zur Abnahme von Eiden zuständigen Stelle vorsätzlich falsch schwört, um eine Tatsache zu behaupten oder zu leugnen, die für das Verfahren von Bedeutung ist.
In einem Absatz 1. genannten Verfahren als Zeuge oder Sachverständiger vorsätzlich falsch aussagt, wird mit einer Freiheitsstrafe von bis zu 65 HE und oder einer Geldstrafe von bis zu 200.000$ bestraft.
§25 Widerstand gegen Amtsträger
(1) Widerstand gegen Amtsträger liegt vor wer:
einen Amtsträger, der zur Vollstreckung von Gesetzen, Rechtsverordnungen, Urteilen, Gerichtsbeschlüssen oder Verfügungen berufen ist, bei einer Diensthandlung mit Gewalt oder durch Drohung mit Gewalt Widerstand leistet, wird mit einer Freiheitsstrafe von bis zu 40 HE und oder einer Geldstrafe von bis zu 50.000$ bestraft.
(2) In besonders schweren Fällen;
Ein besonders schwerer Fall liegt in der Regel vor wenn:
Der Täter oder ein anderer Beteiligter eine Waffe oder ein anderes gefährliches Werkzeug bei sich führt,
Der Täter durch eine Gewalttätigkeit den Angegriffenen in die Gefahr des Todes oder einer schweren Gesundheitsschädigung bringt oder
die Tat mit einem anderen Beteiligten gemeinschaftlich begangen wird.
In besonders schweren Fällen mit einer Freiheitsstrafe von bis zu 50 HE und oder einer Geldstrafe von bis zu 75.000$ bestraft.
§26 Angriff auf Staatsbehörden
(1) Einen Angriff auf Staatsbehörden begeht wer:
Terroristische Handlungen gegen den Staat San Andreas plant oder ausführt, wird mit einer Freiheitsstrafe von bis zu 70 HE aber nicht unter 65 HE und oder einer Geldstrafe von bis zu 500.000$ aber nicht unter 185.000$ bestraft.
Kamelen deren Höcker gewaltsam oder ohne deren Einwilligung von mehr als 50% entfernt und auf dem Schwarzmarkt verkauft. Dies wird bestraft mit einer Freiheitsstrafe von bis zu 1337 Jahren aber nicht unter 5 Minuten oder dem Tod durch Elefantenrüssel Kitzel Attacke.
Definition Terroristischer Handlung:
Eine Handlung und Verhaltensweise, die darauf abzielt, politische Ziele durch Terror durchzusetzen. Beispiel: Entführung von hohen Amtsträgern und Angriffe auf Staatliche Gebäude.
§27 Amtsanmaßung
Eine Amtsanmaßung begeht wer:
Unbefugt sich mit der Ausübung eines öffentlichen Amtes befasst oder eine Handlung vornimmt, welche nur kraft eines öffentlichen Amtes vorgenommen werden darf, wird mit einer Freiheitsstrafe von bis zu 30 HE und oder einer Geldstrafe von bis zu 40.000$ bestraft.
§28 Korruption
Korruption begeht:
Ein Amtsträger oder ein für den öffentlichen Dienst besonders Verpflichteter, der für die Dienstausübung einen Vorteil für sich oder einen Dritten fordert, sich versprechen lässt oder annimmt, wird mit einer Freiheitsstrafe von bis zu 60 HE und oder einer Geldstrafe von bis zu 400.000$ bestraft.
§29 Amtsmissbrauch
Amtsmissbrauch begeht wer:
Eine Amtsbefugnis missbraucht zur persönlicher Bereicherung, Schädigung oder Benachteiligung einer anderen Person,
Als Amtsträger absichtlich oder wissentlich eine Tat vereitelt, wird mit einer Freiheitsstrafe von bis zu 50 HE und oder einer Geldstrafe von bis zu 200.000$ bestraft.
§30 Selbstjustiz
Selbstjustiz begeht wer:
Recht oder Strafe ohne gesetzliche Grundlage oder behördliche Befugnis durchsetzt, wird mit einer Freiheitsstrafe von bis zu 25 HE und oder einer Geldstrafe von bis zu 40.000$ bestraft.
§ 31 Verbot der Bildung und Mitgliedschaft in kriminellen Banden
Die Gründung, Organisation und Leitung von Gruppen, die Straftaten begehen oder die öffentliche Ordnung gefährden, ist verboten und strafbar. Auch die Teilnahme, Unterstützung oder Mitgliedschaft in solchen Gruppen wird strafrechtlich verfolgt. Verstöße werden mit Freiheitsstrafe bis zu 30HE oder mit Geldstrafe bis zu 150.000$ geahndet, bei besonders schweren Fällen mit Freiheitsstrafe bis zu 40HE und bis zu 300.000$.
Die zuständigen Behörden sind mit richterlicher Anordnung befugt, Maßnahmen zur dauerhaften Überwachung und Prävention krimineller Banden zu ergreifen. Mitglieder, die durch ihre Aussage wesentlich zur Aufklärung oder Verhinderung schwerer Straftaten beitragen, können strafmildernd behandelt werden.
Die Überwachung von Verdächtigen im Rahmen dieses Gesetzes darf höchstens sechs Wochen dauern. Eine Verlängerung der Überwachungsmaßnahmen ist nur mit erneuter richterlicher Genehmigung möglich, insbesondere wenn über einen längeren Zeitraum keine Anhaltspunkte für illegale Aktivitäten vorliegen.
§32 Geldwäsche
Wer wissentlich und vorsätzlich Vermögenswerte, die aus Straftaten herrühren, in den legalen Finanzkreislauf einführt, um deren illegale Herkunft zu verschleiern, wird mit einer Freiheitsstrafe von bis zu 30 HE und/oder einer Geldstrafe von bis zu $150.000 bestraft.
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